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08.02.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 146/2019

Anpassung des BAföG

Berlin: (hib/ROL) Das BAföG soll bedarfsgerecht an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, damit die förderungsbedürftigen Auszubildenden wieder besser erreicht werden. Es soll gezielt auch die Mittelschicht entlastet und die Chancengerechtigkeit bei der individuellen Bildungsfinanzierung gestärkt werden. Denn trotz der deutlichen Verbesserungen durch das 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat sich der Rückgang der Zahl der mit Leistungen nach dem BAföG-Geförderten ausweislich der BAföG-Statistik auch im Jahr 2017 fortgesetzt. Dabei habe der gleichzeitige Anstieg der Einkommen der Arbeitnehmer sowie die Zunahme des Erwerbstätigenanteils infolge der außergewöhnlich positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung eine erhebliche Rolle gespielt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7454) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen(19/6408), die eine unverzügliche Trendwende für Chancengerechtigkeit angemahnt hatten.

Auch die Bundesregierung betont, dass eine erneute Ausweitung des BAföG-Berechtigtenkreises ganz besonders mit Blick auf Familien geboten sei, die jetzt knapp über den einkommensbezogenen Anspruchsgrenzen liegen, damit das BAföG seine zentrale Bedeutung für die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit in der Bildung und damit für eine breite Bildungsbeteiligung auch angesichts sich wandelnder Lebensverhältnisse von Schülern und Studenten beibehalte.

Während es in 2014 insgesamt 646.576 Geförderte gegeben habe, seien es 2017 nur noch 556.573 gewesen. Darunter seien es in 2014 insgesamt 424.562 Studenten gewesen, in 2017 nur noch 364.097. Bei den Schülern sei die Anzahl von 171.818 auf 138.580 zurückgegangen.

Mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für ein 26. Gesetz zur Änderung des BAföG (26. BAföGÄndG) werde das Ziel verfolgt, bei der Ausgestaltung der Förderungsleistungen im BAföG noch stärker als bisher die Angst vor Verschuldung aufzufangen, die als nicht zu unterschätzendes Hindernis für die Studierbereitschaft von potenziell auf staatliche Förderung angewiesenen Hochschulzugangsberechtigten wirken könne. So soll es nach den Vorstellungen der Bundesregierung Betroffenen erleichtert werden, die für ein Studium nötige staatliche Förderung trotz Darlehensanteils auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, sodass auf diese Weise das Bildungspotenzial aus dem berechtigten Personenkreis zugleich insgesamt besser ausgeschöpft wird.

Der Referentenentwurf werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und soll zeitnah verabschiedet werden. Er sehe ein Inkrafttreten der geplanten Änderungen in drei Stufen, nämlich jeweils zum Schuljahresbeginn beziehungsweise Wintersemester (WS) 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 vor. Die BAföG-Statistik für die Jahre 2018 bis 2020, in welchen die Auswirkungen der ersten Anhebungsstufe 2019 bereits das ganze Jahr über gegolten und sich auch schon die ersten Auswirkungen der zweiten Anhebungsstufe in der zweiten Jahreshälfte 2020 niedergeschlagen haben werden, werde bis Ende Juli 2021 vorliegen. Erst dann könne es auch eine Einschätzung dazu geben, ob und welcher weitere Handlungsbedarf sich aus den nicht vorliegenden nötigen Daten und unvorhersehbaren Entwicklungen gegebenenfalls ergeben.

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