„Gipfel“-Veranstaltungen der Regierung
Berlin: (hib/STO) Um „Gipfel“-Veranstaltungen der Bundesregierung geht es in ihrer Antwort (19/7494) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6764). Wie die Bundesregierung darin ausführt, bezeichnet sie „hochrangige Zusammentreffen mindestens auf Ministerebene zu einem dauerhaft oder strategisch für die Bundesrepublik Deutschland wichtigen Thema als Gipfel der Bundesregierung, wenn sie ressortübergreifende Themen und/oder Bund-/Länderangelegenheiten behandeln“. Unabhängig davon bezeichneten die Medien gelegentlich auch sonstige Veranstaltungen als „Gipfel“.
Wie aus der Vorlage hervorgeht, wurden in der laufenden Legislaturperiode bislang acht Gipfel-Veranstaltungen auf nationaler Ebene durchgeführt, davon zwei „Kommunalgipfel“ und ein „Integrationsgipfel“ vom Kanzleramt, eine Veranstaltung zum „Fortschrittstreiber Luftfahrt“ und ein „Mobilfunkgipfel“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ein „Netzgipfel“ und ein „Digital-Gipfel“ vom Bundeswirtschaftsministerium sowie ein „Wohngipfel“ vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Geplant sind für diese Legislaturperiode noch den Angaben zufolge vom Bundeskanzleramt mehrere Integrationsgipfel sowie vom Bundeswirtschaftsministerium ein Digitalgipfel, ein Netzgipfel und ein „Strompreisgipfel“.