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13.02.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 155/2019

Kriminalitätsstatistik und Opferbefragung

Berlin: (hib/STO) Um einen Entwurf für ein „Kriminalitätsstatistikgesetz“ sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu „aussagekräftigen Dunkelfeld-Opferbefragungen“ geht es am Montag, 18. Februar 2019, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 700) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 14. Februar beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik“ (19/2000) will die Grünen-Fraktion der Vorlage zufolge „die Grundlage für eine regelmäßige vertiefte Berichtslegung über die Kriminalitätslage in Deutschland“ schaffen. Dadurch solle ein umfassender Bericht alle zwei Jahre möglich werden, der die Feststellungen der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken ergänzt und einordnet.

Um wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung entwickeln zu können, brauche die Politik eine verlässliche, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage, die über die bloße Analyse der Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken hinausgeht, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. So stehe es bereits im Vorwort des zweiten „Periodischen Sicherheitsberichts“ von 2006. Dieser habe in den Folgejahren keine Fortsetzung mehr gefunden, „sodass in der Berichtslegung inzwischen eine Lücke von über zehn Jahren entstanden ist“.

Dem Antrag (19/5894) zufolge benötigen zudem „Gesetzgeber, Wissenschaft und Praxis“ differenzierte, valide, methodisch saubere und aussagekräftige Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken. Eine wichtige Grundlage seien dabei die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Zu den weiteren notwendigen Quellen gehörten jedoch auch Dunkelfeld-Opferbefragungen. Der Beschluss der Innenministerkonferenz zur „Verstetigung eines bundesweiten Viktimisierungssurveys“ vom Juli 2017 sei daher im Grundsatz zu begrüßen. Die darin festgelegten Rahmenbedingungen für Dunkelfeld-Opferbefragungen reichten jedoch nicht aus, um das nötige Maß an Aussagekraft und Wissenschaftlichkeit entsprechender Befragungen sicherzustellen.

Die Fraktion fordert die Regierung daher auf, darauf hinzuwirken, dass neben methodisch-wissenschaftlichen Standards der Umfrageforschung und dem notwendigen Schutz von Persönlichkeitsrechten der Befragten bei den Dunkelfeld-Opferbefragungen eine Reihe weiterer Grundsätze beachtet werden.

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