Transparenz bei Versicherungsprämien
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss fordert mehr Transparenz seitens der Versicherungswirtschaft bei der Festlegung der zu zahlenden Versicherungsprämie, um einer willkürlichen Diskriminierung von Versicherten vorzubeugen. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Finanzen „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen der AfD und der FDP sahen keinen entsprechenden Handlungsbedarf und plädierten für den Abschluss des Petitionsverfahrens.
In der Petition wird konkret eine Altersdiskriminierung der Versicherungsgesellschaften bei der Kraftfahrzeugversicherung beanstandet. Es sei nicht vertretbar, dass Millionen älterer Menschen seit Jahren unverhältnismäßig hohe Prämien in der Kfz-Versicherung zahlen müssten. Außerdem könne kein Versicherungsnehmer in der heutigen Situation erkennen, wie sich seine Prämie errechnet. Dies liege insbesondere darin begründet, dass die Versicherungsunternehmen „intern und ohne jegliche Transparenz“ ihre Schadensfälle selbst auswerten und danach die Prämien berechnen würden.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Thema. Darin heißt es unter anderem, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordere keine Gleichbehandlung aller Lebensverhältnisse „um jeden Preis“. Vielmehr schütze es vor willkürlicher Ungleichbehandlung.
Was die Kfz-Versicherung angeht, so kämen die entsprechenden Verträge nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit zustande, schreibt die Regierung in der Stellungnahme weiter. Die Versicherten könnten also selbst entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Verträge annehmen. Auch sei es den Versicherungsunternehmen grundsätzlich selbst überlassen, wie sie ihre Prämien kalkulieren. Grundlage dafür seien die anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation.
Mit Blick auf die Kfz-Haftpflichtversicherungen für Senioren verweist die Bundesregierung auf einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Bericht, dem zufolge ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Nutzeralter und dem Schadensverlauf erkennbar sei. Laut der Vorlage falle die Schadenshäufigkeit der „42 bis 62-jährigen Kfz-Nutzer“ am geringsten aus. Die Altersgruppe „82 Jahre und älter“ verursache laut Statistik etwa doppelt so viele Schadensfälle wie die vorgenannte Altersgruppe. Die dazwischen liegenden Altersgruppen wiesen einen entsprechend stetigen Anstieg der Schadensfälle auf, was aus Sicht der Bundesregierung deutlich macht, dass das Risiko, einen Unfall zu verursachen, ab einem bestimmten Alter deutlich zunehme.
Da faktisch jedoch viele Nutzer mit steigendem Alter höhere Schadensfreiheitsrabatte erreichten, werde der Effekt der steigenden Prämien im Alter zumeist wieder ausgeglichen, urteilt die Regierung. Auch die in der Versicherungswirtschaft üblichen Kilometertarife führten dazu, dass die meist geringere Fahrleistung von Senioren durch Einteilung in entsprechende Risikoklassen berücksichtigt werde.
Die Mehrheit der Abgeordneten im Petitionsausschuss überzeugen diese Ausführungen jedoch nicht. Ihrer Ansicht nach sollten vielmehr gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die vorsehen, dass die Risikobewertung der Versicherten künftig auf unabhängigen Daten basiert. Es könne nicht sein, dass die entsprechenden Datensätze aus der Versicherungswirtschaft selbst stammen, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Daher sei es erforderlich, Regelungen zu schaffen, die die Versicherungswirtschaft zu mehr Transparenz bei der Prämiengestaltung verpflichten. Die Versicherten müssten erkennen können, wie sich die Höhe der Prämie zusammensetzt, schreiben die Abgeordneten.