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13.02.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 157/2019

Linken-Antrag zu Fahrverboten abgelehnt

Berlin: (hib/HAU Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel: „Hardware-Nachrüstungen statt Fahrverbote“ (19/6195) findet im Verkehrsausschuss keine Mehrheit. In der Sitzung am Mittwochvormittag stimmten neben der Linksfraktion lediglich die Grünen der Vorlage zu. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten den Antrag hingegen ab. In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für technisch umgerüstete Dieselfahrzeuge, die die Abgasnormen erfüllen, zu schaffen. Außerdem solle sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung erfolgen kann, für die die Hersteller die Kosten übernehmen.

Der Antrag sei überholt, kritisierte ein Vertreter der Unionsfraktion während der Debatte im Ausschuss. Seit Ende 2018 gäbe es ein Prüf- und Nachweisverfahren, auf dessen Basis das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Genehmigungen für die Betriebserlaubnis technischer Nachrüstungen erteilen könne. Ebenfalls außer Acht gelassen werde, dass neben den Nachrüstungen - wenn diese technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll seien - andere Maßnahmen im Kampf gegen Fahrverbote nötig seien. Dazu zählten Umtauschprämien aber auch kommunalpolitische Maßnahmen - wie etwa zur Flottenumrüstung bei schweren kommunalen Nutzfahrzeugen.

Die „politisch gewollten Fahrverbote“ könnten aus Sicht der AfD-Fraktion durch einfache organisatorische Maßnahmen der Bundesregierung beseitigt werden. Erzwungene Hardware-Nachrüstungen, die juristische Probleme mit sich brächten und technisch vielfach gar nicht möglich seien, brauche es dafür nicht, sagte der Fraktionsvertreter. Stattdessen müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass es bundesweit einheitliche Regeln für die Standorte der Messstationen gibt und die in Deutschland zulässigen Toleranzen ausgenutzt würden. Ebenso wie sein Vorredner vertrat auch der AfD-Vertreter die Auffassung, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, die Autohersteller zur Übernahme der Kosten für die Nachrüstung zu zwingen.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Antrag „aus der Zeit gefallen“. Die Richtlinien für die Nachrüstung lägen vor, Betriebsgenehmigungen für die Systeme könnten beantragt werden, sagte der Fraktionsvertreter. Seiner Kenntnis nach werden diese bis Ende des dritten Quartals 2019 am Markt verfügbar seien. Erfreulicherweise würden die Hersteller Daimler und VW die Kosten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro übernehmen, sagte er. Was die Machbarkeit angeht, so verwies der SPD-Vertreter auf interne Studien von VW, wonach 70 Prozent der Euro5-Diesel von VW nachrüstbar seien.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion sind Nachrüstungen bei Euro4-Fahrzeugen nicht sinnvoll, weil der Restwert dieser Fahrzeuge zu gering sei. Anders sehe das bei Euro5-Dieseln aus, wobei es noch Fragen der Haftung und der Kostenübernahme gebe. Als große Schwäche des Antrags bewertete der FDP-Vertreter, die Forderung der Linksfraktion, die Hersteller sollten zur Kostenübernahme für die Nachrüstung gezwungen werden. Das sei auf rechtsstaatlicher Grundlage nicht möglich.

Das bewertete die Vertreterin der Linksfraktion anders. Die Fahrzeuge seien ohne Zulassungserlaubnis in den Verkehr gebracht worden, weil sie mit einer Software ausgestattet worden seien, die die geltenden Vorschriften umgangen habe, sagte sie.

In Sachen Rechtssicherheit bei Nachrüstungen lohne ein Blick in die USA, empfahl der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dort seien solche Systeme im Einsatz und die Hersteller würden trotzdem Garantieleistungen zusagen. Kritik äußerte der Grünenvertreter an der Deckelung der Kostenbeteiligung von Daimler und VW auf 3.000 Euro. Die tatsächlichen Kosten für die Nachrüstung seien schließlich derzeit noch unklar.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Steffen Bilger (CDU), sagte, es gebe keine Rechtsgrundlage, die Hersteller zur Kostenübernahme der Nachrüstung zu verpflichten. Derartige Hoffnungen sollte man den Menschen nicht machen, fügte er hinzu.

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