Keine Separat-Verhandlung nach Brexit
Berlin: (hib/HLE) Bilaterale Verhandlungen zwischen Großbritannien und Deutschland nach dem Brexit sind nach Ansicht der Bundesregierung ausgeschlossen. Die Leitlinien des Europäischen Rates vom 29. April 2017 sähen ebenso wie die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2018 vor, dass es keine separaten Verhandlungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich geben werde, die den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union betreffen würden. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (19/7490) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7103) weiter heißt, soll dies in gleicher Weise für Übergangsregelungen gelten. „Eine pauschale Regelung, nach der das Vereinigte Königreich generell oder für eine Übergangszeit in steuerlicher Hinsicht trotz des Austritts wie ein Mitgliedstaat behandelt wird, wäre damit nach dem Verständnis der Bundesregierung nicht zu vereinbaren“, heißt es in der Antwort.