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13.02.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 160/2019

Anhörung zu Koalitions-Entwurf zu 219a

Berlin: (hib/MWO) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Rechtsausschuss in seiner 33. Sitzung am Mittwoch unter Leitung des Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7693) bereits am kommenden Montag (18.02.2019, 14.00 bis 16.00 Uhr). Der Entwurf, der dem Gremium noch nicht überwiesen worden war, steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages. Abgeordnete von Union und SPD verwiesen auf die Notwendigkeit, das bereits lange andauernde parlamentarische Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen. Mit dem Kompromiss könne jetzt Rechtssicherheit geschaffen werden. Vertreter von FDP, Grünen und Linken, deren Gesetzentwürfe zur Aufhebung des Paragrafen 219a mit den Stimmen der Koalition erneut von der Tagesordnung gestrichen wurden, mahnten dagegen ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Anhörung an. Die Linke warf der Koalition vor, das Verfahren im Hau-Ruck-Verfahren durchziehen zu wollen. Der vor einer Woche vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf erlaubt Ärzten Information, gleichzeitig soll das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch erhalten bleiben.

Weiter beschloss der Ausschuss gegen die Stimmen der AfD, am 20. Februar 2019 die bereits dem Grunde nach beschlossene öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Strafverfahren und zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmung an eine EU-Verordnung (19/4671) durchzuführen. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in der Strafprozessordnung, im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung und im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor. Die Beschlussfassung zur Terminierung einer weiteren öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Grünen für ein Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetz (19/4557) wurde von der Tagesordnung gestrichen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange (SPD), erstattete einen Vorbericht des Ministeriums zum EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 18./19. Februar 2019 und berichtete auf Antrag der Koalitionsfraktionen, der AfD und der Grünen ausführlich über Inhalt und Umsetzung sowie den Stand der Entwicklung und der geplanten Finanzierung des „Paktes für den Rechtsstaat“. Lange erläuterte den Abgeordneten die Ziele des Paktes und ging dabei auf die Ergebnisse der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 31. Januar 2019 ein. In den anschließenden ausführlichen Fragerunden äußerte sich die Opposition vor allem skeptisch über das Ziel der Schaffung von 2.000 neuen Richter- und Staatsanwaltsstellen in den Ländern, während sich Abgeordnete der Koalition gegen ein Schlechtreden des Paktes verwahrten, der ein „großer Erfolg“ sei.

Lange betonte, dass es sich bei dem Personalaufbau um Nettostellen in den Ländern handele, konkrete Zahlen aber noch nicht vorlägen. Angesichts der bisherigen Schwierigkeiten hoffe man jetzt auf einen „Kulturwandel“ in den Ländern. Der politische Wille sei in den Ländern vorhanden, man setze auf ein gutes Miteinander. Weitere Schwerpunkte des Paktes sind die Digitalisierung von Justiz und Polizei, die Beschleunigung und Vereinfachung von Gerichtsverfahren, die Verstärkung des Opferschutzes, Qualitätssicherung in der Rechtspflege und eine Offensive für den Rechtsstaat. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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