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13.02.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 162/2019

Geschlechtsangleichende OPs bei Kindern

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung plant, baldmöglichst den Entwurf eines Gesetzes einzubringen, der geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern verbietet. Das geht aus der Antwort (19/7586) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7299) hervor. In dem Entwurf sollen die Erkenntnisse eines interdisziplinären Fachtags mit Sachverständigen und Betroffenen im Oktober 2018 im Bundesjustizministerium, auf die sich die Fragesteller bezogen, angemessen einbezogen werden. Der Fachtag habe bestätigt, heißt es in der Antwort, dass ein Verbot geschlechtsangleichender medizinischer Eingriffe an Kindern überwiegend befürwortet wird. Wie die Bundesregierung erläutert, werden die Geburten von Kindern mit uneindeutigem Genitale in Deutschland nicht statistisch erfasst. Als einziges Land führe Sachsen-Anhalt ein Fehlbildungsmonitoring durch, das für den Zeitraum 2005 bis 2016 eine Basisprävalenz eines indifferenten Geschlechts von im Durchschnitt 0,7 pro 10.000 Geborenen ergebe.

Ferner wird auf eine 2016 vorgelegte Studie (Ulrike Klöppel, Zur Aktualität kosmetischer Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter), in der erstmals für Deutschland eine Vollerhebung zur Häufigkeit von Genitalplastiken im Kindesalter bei Vorliegen einer Diagnose aus dem Spektrum sogenannter Disorders (Differences) of Sex Development untersucht wird, sowie auf eine Follow-Up-Studie der Universität Bochum aus dem Jahr 2018 verwiesen. Das Bundesfamilienministerium habe letztere in Form einer Zuwendung unterstützt. Die Ergebnisse der Studie würden gegenwärtig ausgewertet und in Kürze veröffentlicht. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung habe keine Kenntnis darüber, wie hoch die Anzahl an aufschiebbaren Operationen, die nicht zur Abwendung einer Lebensgefahr notwendig waren, gewesen ist.

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