Kontaminierte Kabinenluft
Berlin: (hib/CHE) Gesundheitsschäden durch „Fume Events“ (Vorfälle mit belasteter Luft aus der Umgebung der Triebwerke in Flugzeugkabinen) können derzeit nur als Arbeitsunfall, nicht aber als Berufskrankheit anerkannt werden. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7571) auf eine Kleine Anfrage (19/7249) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar. Für die Anerkennung als Berufskrankheit fehlten noch wissenschaftliche Erkenntnisse. Im Jahr 2017 habe die Berufsgenossenschaft Verkehr jedoch ein zeitlich begrenztes Biomonitoring begonnen, um die Ursachen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen in diesem Zusammenhang zu erforschen. Diese Daten würden im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie ausgewertet, heißt es in der Antwort weiter.