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13.02.2019 Gesundheit — Anhörung — hib 165/2019

Erneute Beratung über Terminservicegesetz

Berlin: (hib/PK) Zum zweiten Mal innerhalb eines Monats hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Expertenanhörung über den Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beraten. Im Kern geht es bei der Vorlage darum, Patienten schneller und zielgenauer an Ärzte zu vermitteln und Wartezeiten zu verkürzen.

Der Gesetzentwurf (19/6337) beinhaltet aber auch weitergehende, teils sachfremde Regelungen, die über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen eingereicht wurden und die am Mittwoch Teil der Beratung waren. Einige der geplanten Änderungen werden von den Experten, die sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, kritisch gesehen.

Von mehreren Verbänden kritisiert wurde die angestrebte Mehrheitsbeteiligung des Bundes von 51 Prozent an der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik). Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, faktisch werde die gematik damit zur staatlichen Oberbehörde. Bei der Weiterentwicklung des Krankenversicherungssystems sei der Sachverstand der Selbstverwaltung weiter nötig, nicht staatsbürokratische Vorgaben. Die Ärztevertretung warnte, die Änderung werde zu Planungsunsicherheiten und weiteren Verzögerungen führen.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisierte, durch das Vorhaben werde die Selbstverwaltung faktisch ausgeschaltet, während die gematik weiter durch Beiträge finanziert werde. Die Entscheidungshoheit des Bundes sei weder nötig noch zielführend. Alle mit dem E-Health-Gesetz von 2015 gesetzten Fristen seien eingehalten worden. Verantwortlich für die langsame Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen seien sie Industrie und die komplexen Zulassungsverfahren angesichts der hohen Sicherheitsanforderungen. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) verspricht sich hingegen durch die Neuregelung mehr Tempo bei der Digitalisierung.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) äußerte sich zufrieden mit der Aufhebung der Ausschreibungsoption im Hilfsmittelbereich. Bisher habe es Ausschreibungen auch in Fällen gegeben, in denen dies vom Gesetzgeber gar nicht gewollt war, etwa bei der Stoma-Versorgung und Inkontinenzmitteln. So sei der Eindruck entstanden, dass Ausschreibungen als reines Instrument der Preissenkung genutzt würden.

Der GKV-Spitzenverband erklärte hingegen, in diversen Hilfsmittelbereichen seien Ausschreibungen ein bewährtes Instrument für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung. Sinnvoll wäre eine am individuellen Bedarf orientierte verpflichtende Beratung und Versorgung durch die Leistungserbringer mit mehrkostenfreien Hilfsmitteln. Ferner sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, Mehrkostenregelungen in bestimmten Produktbereichen auszuschließen.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) kritisierte, die eng begrenzte Aufnahme der Geburtshelferinnen in den Wirkungsbereich des TSVG sei nicht an den Bedürfnissen der Hebammen orientiert und bringe auch keine Verbesserung für werdende Mütter und Familien. Dem Entwurf zufolge sollen die Hebammen ihre Kontaktdaten an den GKV-Spitzenverband übermitteln, der diese dann in einer „Vertragspartnerliste“ veröffentlicht.

Der DHV erklärte, Hebammen könnten schon jetzt leicht gefunden werden, es gebe aber nicht genug Fachkräfte. Mit der Veröffentlichung von Daten würden keine zu zusätzlichen Betreuungskapazitäten geschaffen. Es werde sich nur die Zahl der Absagen erhöhen und damit der Frust bei Eltern. Der DHV forderte eine aktive Vermittlung zwischen Eltern und Hebammen nach dem Modell der Terminservicestellen.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte eine umfassende Stärkung der Hebammenhilfe. Frauen berichteten, wie schwierig und langwierig es sei, eine Hebamme zu finden. Das gelte für die Schwangerschaftsvorsorge, die Geburtshilfe und die Nachsorge. Die geplante Hebammenliste im Internet sei ein wichtiger Schritt, aber nicht ausreichend. Es gebe weiteren Handlungsbedarf.

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