Zwölf Expertengremien beim BMF
Berlin: (hib/HLE) Im Bereich des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind derzeit zwölf Expertengremien tätig. Sieben Gremien sind direkt dem Ministerium zugeordnet, weitere fünf gehören zu nachgeordneten Bundesbehörden im Bereich des Bundesfinanzministeriums. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/7381) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6952) hervor. Im Bereich des Ministeriums handelt es sich um den Programmbeirat und den Kunstbeirat, die beide für Sonderpostwertzeichen zuständig sind. Außerdem gibt es den Schätzungsbeirat, den FinTechRat, den Arbeitskreis Finanzmarktgesetzgebung beim Bundesministerium der Finanzen, die Börsensachverständigenkommission und den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen.
Bei den nachgeordneten Bundesbehörden existieren der Verbraucherbeirat, der Fachbeirat, der Versicherungsbeirat, der Anlageausschuss des Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute“ sowie der WpÜG-Übernahmebeirat. Die Antwort enthält weitere Angaben zu den Gremien sowie zu den jeweiligen Mitgliedern. Nach Angaben der Bundesregierung werden die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen in allen Gremien berücksichtigt, soweit sie berührt seien.