Anteil von Share Deals gesunken
Berlin: (hib/HLE) Im Jahr 2017 wurden 58.600 Wohnungen aus großen Immobilienbeständen mit jeweils mehr als 800 Wohnungen verkauft. Ein Viertel der Verkäufe fand im Rahmen sogenannter Share Deals statt, ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (19/7536) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6878). Im Jahr zuvor waren es 94.000 Wohnungen gewesen. Der Anteil der sogenannten Share Deals belief sich auf 56 Prozent. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, fällt Grunderwerbsteuer an, wenn mindestens 95 Prozent der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen werden. Bei den Share Deals sei ein Co-Investor zu mehr als fünf Prozent an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, diese Regelung führe dazu, dass vor allem bei Millionendeals, in denen große Wohnungsbestände oder Gewerbekomplexe den Besitzer wechseln, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werde. „Das ist nicht nur ungerecht und führt zu erheblichen Steuermindereinnahmen bei den Ländern, sondern fördert Immobilienspekulation und fungiert somit als zusätzlicher Mieten- und Preistreiber in ohnehin schon überhitzten Märkten“, argumentieren die Abgeordneten in der Vorbemerkung.