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14.02.2019 Inneres und Heimat — Antrag — hib 170/2019

Schutz der Kritischen 5G-Infrastruktur

Berlin: (hib/STO) „Schutz der Kritischen 5G-Infrastruktur vor staatsnahen Netzwerkausrüstern“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/7723). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass der chinesische Netzwerkausrüster Huawei bislang von Großbritannien, Neuseeland, Australien und den USA als Zulieferer beim Aufbau des nationalen 5G-Netzes ausgeschlossen worden sei. Dies werde in der Regel mit Gründen der nationalen Sicherheit begründet.

Sicherheitsrelevante Aspekte beim Aufbau des 5G-Netzes in Deutschland beträfen die Integrität des gesamten Telekommunikationsnetzes, das für Wirtschaft und Gesellschaft überlebenswichtig sein könne, schreibt die Fraktion weiter. Mit Hilfe eines sogenannten „Kill Switches“ sei es Netzwerkausrüstern möglich, die Betriebssicherheit des 5G-Netzes erheblich zu gefährden, wenn nicht gar das Netz komplett abzuschalten. Aus Gründen der nationalen Sicherheit wie auch aus wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen sei es nicht hinnehmbar, „dass von ausländischen Regierungen, insbesondere solchen, die nicht europäische Werte teilen, kontrollierte Unternehmen bei dem Aufbau der nationalen 5G-Infrastruktur in wesentlichem Maße Berücksichtigung finden und damit die Integrität dieser Infrastruktur dauerhaft gefährden“.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, im „angekündigten IT-Sicherheitsgesetz 2.0 den zunehmend fremdstaatlich initiierten Sicherheitsrisiken im Cyberraum Rechnung zu tragen“. Auch will die Fraktion eine Beweislastumkehr eingeführt wissen, „nach der Netzwerkausrüster ihre staatliche Unabhängigkeit erklären und plausibilisieren müssen, um zu Ausschreibungen zugelassen zu werden“. Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem „lediglich Unternehmen mit Hauptsitz in demokratischen Ländern Europas zu Ausschreibungen zuzulassen, die damit in besonderer Weise der Kontrolle durch europäische Institutionen unterstehen“.

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