Kein Recht auf Vorlage von Akten
Berlin: (hib/HLE) Das parlamentarische Auskunftsrecht erstreckt sich nicht auf die Vorlage von Akten oder anderen Dokumenten. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7575) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7305) fest, die Nachfragen zu internen Berichten der Bundesregierung über Missstände in der Financial Intelligence Unit (FIU) gestellt hatte. Dem Bundestag sei ein Aktenvorlagerecht gegenüber der Bundesregierung nur auf Grundlage spezifischer Ermächtigungsgrundlagen eingeräumt, so etwa den Untersuchungsausschüssen, dem Petitionsausschuss, dem Wehrbeauftragten des Bundestages und dem Wahlprüfungsausschuss. Ein darüber hinausgehendes Aktenvorlagerecht des Bundestages gegenüber der Bundesregierung bestehen nicht. Das sei ständige Staatspraxis. Weiter heißt es in der Antwort: „Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, ob und - wenn ja - auf welche Weise interne Dokumente über Missstände in der FIU der Presse zugänglich gemacht worden sind. Eine autorisierte Herausgabe der in Rede stehenden Dokumente auf eine offizielle Presseanfrage hat nicht stattgefunden.“