Migrationspakt nicht bindend
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration kein völkerrechtlicher Vertrag ist, sondern ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen. Das schreibt sie in der Antwort (19/7528) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6659). Aufgeführt wird darin auch, wann und über welche Kanäle und Medien über den Pakt im Vorfeld informiert wurde. „Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass interessierten Bürgerinnen und Bürger zu Themen, die im Rahmen der VN bearbeitet werden, ein umfassendes Informationsangebot besteht, etwa bei der Bundeszentrale für politische Bildung, der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen oder auch dem regionalen Informationsbüro der Vereinten Nationen für Westeuropa, mit einem deutschen Verbindungsbüro in Bonn (www.unric.org/de).“