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19.02.2019 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 183/2019

EU-Investitionsbank und Brexit

Berlin: (hib/HLE) Mit dem Ausscheiden von Großbritannien aus der Europäischen Union wird das Vereinigte Königreich auch nicht mehr Mitglied der Europäischen Investitionsbank sein. Großbritannien hält dann keinen Anteil mehr am gezeichneten Kapital der Bank, ist nicht mehr berechtigt Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrats zu benennen, und die Amtszeit der von Großbritannien benannten Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrats endet nach dem Brexit. Damit der deutsche Vertreter der geplanten Satzungsänderung im Rat der Europäischen Union zustimmen kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Erteilung der Zustimmung nach Paragraf 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Vorschlag einer Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank von 15 Oktober 2018 (19/7838) eingebracht. Darin heißt es, damit das Kapital der Europäischen Investitionsbank in gleicher Höhe erhalten bleiben kann, „müssen die verbleibenden Mitgliedstaaten ihren Anteil am gezeichneten Kapital erhöhen“. Weiterhin sollen mit der Satzungsänderung Maßnahmen zur Verbesserung der internen Organisation der Bank, insbesondere in den Bereichen Risikomanagement und regulatorische Aufsicht sowie eine Stärkung des Verwaltungsrats umgesetzt werden.

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