Steuer auf Aktienkäufe von Großkonzernen
Berlin: (hib/HLE) Bei einer Umsetzung des gemeinsamen deutsch-französischen Vorschlags zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die beim Erwerb von Aktien von Gesellschaften mit Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der EU und mit einer Marktkapitalisierung von mindestens einer Milliarde Euro erhoben würde, wären Aktien von insgesamt 632 Unternehmen in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union betroffen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/7572) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7283) hervorgeht, befinden sich davon 306 Unternehmen in Großbritannien. 85 Unternehmen befinden sich in Schweden, 63 in den Niederlanden, 36 in Irland und 35 in Dänemark.
Im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit der Europäischen Union, zudem auch Deutschland und Frankreich gehören, wären insgesamt 514 Unternehmen betroffen. Darunter sind nach Angaben der Bundesregierung 145 Unternehmen aus Deutschland, 140 aus Frankreich, 66 aus Spanien, 30 aus Belgien und 26 aus Österreich. Wie es in der Antwort weiter heißt, tritt die Bundesregierung dafür ein, die Verhandlungen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene erfolgreich zu Ende zu bringen. Diesem Ziel diene der von den Finanzministern Deutschlands und Frankreichs erarbeitete neue Vorschlag.