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19.02.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 183/2019

Definition von „Cyber-Angriff“

Berlin: (hib/STO) Um Cyber-Angriffe geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/7607) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7321). Wie die Bundesregierung darin ausführt, definiert die von ihr angenommene „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016“ den Begriff „Cyber-Angriff“ als eine „Einwirkung auf ein oder mehrere andere informationstechnische Systeme im oder durch den Cyber-Raum, die zum Ziel hat, deren IT-Sicherheit durch informationstechnische Mittel ganz oder teilweise zu beeinträchtigen“.

Cyber-Angriffe auf die Regierungsnetze finden der Antwort zufolge täglich statt. Die Vielzahl der Angriffe und Angriffsarten gehe aus den Berichten über die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor, heißt es in der Vorlage weiter.

Danach verteilt sich die Gewährleistung von Cybersicherheit in Deutschland „themenspezifisch auf Bund und Länder und dort auf die jeweils zuständigen Behörden“. Zur Gewährleistung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen sei das Cyber-Abwehrzentrum eingerichtet worden. Dort seien die für Cyber-Sicherheitsfragen zuständigen Bundesbehörden vertreten. An einer verstärkten Einbindung der Länder werde gearbeitet.

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