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20.02.2019 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Ausschuss — hib 187/2019

Kritik an Doppelbesteuerungsabkommen

Berlin: (hib/JOH) Die von Deutschland mit Entwicklungs- und Schwellenländern geschlossenen 53 Doppelbesteuerungsabkommen sollten nach Ansicht zahlreicher Abgeordneter auf den Prüfstand gestellt und eventuell neu verhandelt werden. Ziel müsse es sein, die Steuerbasis in Entwicklungsländern zu steigern, betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ein FDP-Vertreter sagte, Deutschland sollte ein Interesse daran haben, die Besteuerung von Unternehmen in Entwicklungsländern fair zu gestalten, weil es entstandene Schäden andererseits wieder durch mehr Entwicklungsgelder ausgleichen müsse. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, es blieben zu wenig Steuern in den Vertragsstaaten. Ehrlicher und fairer wäre die Einführung einer Quellensteuer, um Gewinne dort versteuern zu können, wo der Mehrwert entstehe.

Die AfD-Fraktion fragte, inwiefern die Aussicht bestehe, die Abkommen in Zukunft multilateral zu regeln. Ein Vertreter der Unionsfraktion betonte, Ziel der Doppelbesteuerungsabkommen sei es, ausländische Investitionen in Entwicklungsländern zu fördern und Steuervermeidung zu verhindern.

Die Abkommen verhindern, dass Unternehmen und Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend aktiv sind, in mehreren Ländern Steuern entrichten müssen. Wie Martin Hearson von der London School of Economics and Political Science dem Ausschuss unter Berufung auf eine von ihm im vergangenen Jahr veröffentlichten Studie berichtete, hätten insbesondere die von Deutschland oft schon vor Jahrzehnten abgeschlossenen Abkommen in vielen Fällen jedoch nachteilige Folgen für Entwicklungsländer. So würden sie deren Besteuerungsrechte bei Unternehmenssteuern stark limitieren und einen größeren Teil der Steuerbasis an sich ziehen. Hearson sprach sich daher für eine Evaluierung der Abkommen und gegebenfalls für Neuverhandlungen aus.

Maria Flachsbarth (CSU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, stellte demgegenüber klar, die Abkommen würden Rechtssicherheit schaffen und so zu mehr ausländischen Direktinvestitionen beitragen. Der negative Befund der Hearson-Studie sei nicht ausreichend belegt. „Doppelbesteuerung ist eines der größten Investitionshemmnisse im Steuerbereich“, betonte sie. Allerdings räumte Flachsbarth ein, dass eine umfassende Analyse der Abkommen aufgrund der hohen Komplexität und der Vielfalt der Variablen nur schwer möglich sei.

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