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20.02.2019 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 188/2019

Vorlagen zu Wahlrechtänderung abgelehnt

Berlin: (hib/STO) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Innenausschuss am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/3171) und einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/4568) zur Streichung von Wahlrechtsausschlüssen bei Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt. Bei der Abstimmung über den FDP-Gesetzentwurf „für mehr Teilhabe im Wahlrecht“ enthielt sich auch Die Linke. Nach den Vorlagen sollten Menschen, die unter vollständiger Betreuung stehen oder die aufgrund einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Die FDP-Fraktion betont in ihrer Vorlage, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen „ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben“ sei. Zwar knüpften die Wahlrechtsausschlüsse im Paragrafen 13 des Bundeswahlgesetzes nicht am Merkmal einer Behinderung an, doch würden in der Folge überwiegend Behinderte von Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament ausgeschlossen. Auch seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. gegenüber Menschen mit Behinderungen benachteiligt, die in geschlossenen Einrichtungen leben und ihr Wahlrecht ausüben können.

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verweisen in ihrem Gesetzentwurf „zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ darauf, dass das aktive und passive Wahlrecht grundsätzlich jedem Bürger zustehe. Nach „geltenden menschenrechtlichen Standards“ seien die genannten Ausschlusstatbestände nicht zu rechtfertigen, argumentieren die beiden Fraktionen. Auch stünden sie im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Behinderten, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht sei.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss, zu dieser Frage einen eigenen Gesetzentwurf der Regierungskoalition abwarten zu wollen. Die SPD-Fraktion machte deutlich, die Oppositionsvorlagen aus Gründen der Koalitionsräson abzulehnen. Die AfD-Fraktion befand, dass das Thema noch nicht ausdiskutiert sei. Die FDP-Fraktion argumentierte, dass es bei den Vorlagen um die Abschaffung stigmatisierender Pauschalausschlüsse vom Wahlrecht gehe. Die Fraktion Die Linke verwies darauf, dass der von ihr und den Grünen vorgelegte Gesetzentwurf im Gegensatz zu der FDP-Vorlage auch die Möglichkeit einer Unterstützung von Behinderten bei der Stimmabgabe vorsehe. Die Grünen-Fraktion kritisierte, die Wahlrechtsausschlüsse seien mit dem Grundgesetz unvereinbar.

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