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20.02.2019 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 188/2019

Brexit wird sozial abgefedert

Berlin: (hib/CHE) Deutsche und britische Arbeitnehmer sowie Studenten, die im jeweils anderen Land leben, müssen vorerst keine Nachteile befürchten, sollte Großbritannien am 29. März ohne Abkommen aus der EU austreten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmte am Mittwochmorgen einem Gesetzentwurf (19/7376) der Bundesregierung zu, der vorsieht, in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit und Bildung Übergangsregelungen gelten lassen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

So sollen unter anderem Personen, die vor dem Austritt in der deutschen gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung versichert waren, nicht allein wegen des Austritts ihren Versicherungsstatus verlieren oder einer Doppelversicherungspflicht unterliegen. In der Rentenversicherungspflicht sollen nach britischer oder deutscher Rechtsgrundlage vor dem Austritt zurückgelegte Zeiten auch in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt weiter berücksichtigungsfähig sein. Die Versicherungspflicht oder die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung soll in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt bestehen bleiben. Für Krankenkassen soll es möglich sein, mit Leistungserbringern des britischen Gesundheitsdienstes Verträge über die Versorgung Versicherter zu schließen.

Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten und auch krankenversichert bleiben.

Damit in den Fällen, in denen Anträge auf Einbürgerung noch vor dem Austritt gestellt worden sind, längere Bearbeitungszeiten nicht zu Lasten von britischen oder deutschen Einbürgerungsbewerbern gehen, soll in diesen Fällen auf den Zeitpunkt der Antragstellung abgestellt und Mehrstaatlichkeit hingenommen werden.

„Wir hoffen, dass wir ein gutes Gesetz beschließen, auch wenn wir hoffen, dass es nicht in Kraft tritt“, fassten die Koalitionsfraktionen die ungewöhnliche Situation zusammen. Die FDP-Fraktion verwies darauf, dass man um ein neues, umfassendes Sozialabkommen nach einem Austritt Großbritanniens nicht herumkommen werde. Die AfD-Fraktion übte als einzige Fraktion deutliche Kritik und sprach sich gegen Sonderkonditionen für Großbritannien aus. Die Grünen kritisierten, dass Familienleistungen wie Kindergeld und Elterngeld nicht im Entwurf vorkommen. Für Die Linke war immer noch unklar, wie mit den Dokumentationspflichten bei Arbeitsunfällen umzugehen sei.

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