+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

20.02.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 192/2019

Steuerliche Forschungsförderung geplant

Berlin: (hib/HLE) Auch wenn Vorstöße von Oppositionsfraktionen zur Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung im Finanzausschuss am Mittwoch keine Mehrheit fanden, so zeigten sich die Vertreter der Koalitionsfraktionen überzeugt, dass das Thema bald wieder auf die Tagesordnung kommt - mittels eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Die Sachverständigenanhörung zu den Oppositionsvorstößen habe gezeigt, dass eine steuerliche Forschungsförderung wichtig ist, erklärte ein Sprecher der CD/CSU-Fraktion in der Sitzung. Man warte jetzt auf den Regierungsentwurf. Auch die SPD-Fraktion zeigte sich überzeugt, dass alle Ziele einer steuerlichen Förderung, die in den Vorlagen der Opposition teilweise nur unbestimmt formuliert seien, mit dem erwarteten Regierungsentwurf erreicht würden. Die AfD-Fraktion wartet ebenfalls auf den Regierungsentwurf, gab aber grundsätzlich zu bedenken, dass ihr eine große Steuerreform mehr zusagen würde als „kleines Flickschusterwerk“.

Die FDP-Fraktion warnte die Regierung davor, ein „bürokratisches Monster“ vorzulegen. Eine Begrenzung der steuerlichen Forschungsförderung auf Betriebe bis zu 249 Beschäftigte, wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, lehnte die FDP-Fraktion ab. Diese Begrenzung der Förderung war auch in der CDU/CSU-Fraktion auf Bedenken gestoßen.

Für die Linksfraktion gibt es keinen Nachweis, dass eine steuerliche Förderung zielgenau genug sein würde. Außerdem sei zu befürchten, dass die Projektförderung reduziert werde, sollten steuerliche Fördermaßnahmen eingeführt werden. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist eine Förderung von Betrieben bis 249 Beschäftigten besser als gar nichts zu tun. Der Regierung warf die Fraktion vor, trotz mehrfacher Ankündigungen nie einen Entwurf vorgelegt zu haben.

Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf (19/4827), der die Einführung eines Forschungsbonus von 15 Prozent aller Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern vorsieht, wurde von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von AfD- und Linksfraktion abgelehnt. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war dafür, die FDP-Fraktion enthielt sich.

Der Antrag der FDP-Fraktion (19/3175) auf Einführung einer Forschungsförderung mittels einer Steuergutschrift fand ebenfalls keine Mehrheit. Die Stärke der Wirtschaft liege in der Innovationskraft der Unternehmen, heißt es in dem Antrag, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Innovationsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen seit etwa eineinhalb Jahrzehnten rückläufig seien. Bestehende Förderinstrumente wie die Projektförderung mit direkten Mitteln würden nicht ausreichen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten ebenso dagegen wie AfD- und Linksfraktion. Die FDP-Fraktion war dafür, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Marginalspalte