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21.02.2019 Kultur und Medien — Anhörung — hib 199/2019

Streit über Restitution von NS-Raubkunst

Berlin: (hib/AW) Der Umgang mit nationalsozialistischer Raubkunst und die Umsetzung der Washingtoner Erklärung über deren Rückgabe von 1998 bleiben umstritten. Dies offenbarte einmal mehr eine öffentliche Anhörung des Kulturausschusses am Mittwoch über einen Antrag der FDP-Fraktion (19/5423), die Reformen bei der Restitution von Kulturgütern fordert. So soll eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zur Aufarbeitung von NS-Raubkunst gegründet werden, die alle potentiellen Streitfälle in den bundeseigenen Sammlungen untersuchen soll. Die Stiftung soll zudem als Geschäftsstelle an Stelle des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) für die „Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ eingesetzt werden. Ebenso spricht sich die FDP dafür aus, dass die Beratende Kommission einseitig angerufen werden kann, sowohl von dem Antragsteller auf Restitution als auch von dem betroffenen Museum.

Agnes Peresztegi von der Commission for Art Recovery in New York übte harte Kritik an den Bemühungen Deutschlands in Sachen Provenienzforschung und Restitution von NS-Raubkunst. Deutschland müsse seiner „nie endenden Verantwortung zur Gerechtigkeit“ nachkommen. Die bisherigen Anstrengungen seien oftmals „Stückwerk“, litten mitunter auch an den Verflechtungen des föderalen Systems. In Deutschlands Museen vermutet Peresztegi noch immer „tausende“ Fälle von NS-Raubkunst. Konkret bemängelte Peresztegi die Arbeit des Zentrums für Kulturgutverluste und der Beratenden Kommission. Anträge auf Restitution würden zu langsam bearbeitet, es mangele an Transparenz, mitunter auch an interkultureller Kompetenz und Sprachkompetenz. In der Folge würde die Beratende Kommission zu selten angerufen. Peresztegi sprach sich dafür aus, dass die Beratende Kommission einseitig angerufen werden können muss. Die Sammlungsbestände von Museen müssten umfassend digitalisiert und veröffentlicht werden.

Gilbert Lupfer, Vorstand des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste, wies die Kritik und die Vorschläge der FDP-Fraktion zurück. Das Zentrum sei eine kompetente Institution, die Einrichtung einer konkurrierenden Institution würde die geleistete Arbeit „um Jahre zurückwerfen“. Der Kunsthistoriker monierte, dass die Erfolge im Bereich der Provenienzforschung „kleingeredet“ würden. Lupfer widersprach zudem der Behauptung, in deutschen Museen seien noch immer „tausende“ Fälle von NS-Raubkunst zu finden. Dies lasse sich durch keinerlei empirische Befunde belegen.

Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) wies die behauptete Größenordnung von tausenden Fällen von NS-Raubkunst zurück. In den vergangenen Jahren habe es in den Museen einen spürbaren Bewusstseinswandel gegeben, die Museen seien bemüht, ihre Sammlungen auf NS-Raubkunst zu überprüfen und dies auch transparent zu machen. In den vergangenen 20 Jahren seien aus den Museen und Sammlungen des Bundes rund 5.700 Kulturgüter und 11.000 Bücher restituiert worden. In den vergangen zehn Jahren habe allein der Bund 38 Millionen Euro für die Provenienzforschung zur Verfügung gestellt, 2019 weitere zehn Millionen. Grütters sprach sich zugleich für eine erneute Gesetzesinitiative für eine Neuregelung der Verjährungsfristen bei Fällen von NS-Raubkunst aus. Sie habe auch einen entsprechenden Vorstoß Bayerns im Jahre 2014 unterstützt.

Der stellvertretende Leiter der Beratenden Kommission, Wolf Tegethoff, wies darauf hin, dass die Kommission nur dann tätig werden könne, wenn sie von den Streitparteien angerufen werde. Deshalb gehe die Kritik, sie habe seit ihrer Einsetzung im Jahr 2003 insgesamt nur in 15 Streitfällen eine Empfehlung für oder gegen Restitution ausgesprochen, nicht berechtigt. Der Kunsthistoriker argumentierte, dass die meisten Fälle von Restitutionsansprüchen schon deshalb nicht von der Beratenden Kommission behandelt worden seien, weil die Parteien sich bilateral geeinigt hätten. Tegethoff bewerte die Forderung nach einem Restitutionsgesetz kritisch. Dies werde nicht der erhofften Erfolg bringen. Die Antragsteller auf Rückgabe müssten auch weiterhin ihren Anspruch belegen. Aufgabe der Beratenden Kommission sei es, in Streitfällen eine „faire und gerechte Lösung“ zu finden und eben kein juristisches Urteil. Zugleich sprach sich Tegethoff für eine Umkehrung der Beweislast aus und verwies auf Italien, wo dieses Prinzip im Falle von Geldwäsche eingeführt worden sei.

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