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21.02.2019 Finanzen — Antrag — hib 202/2019

FDP will Unternehmenssteuern senken

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion will die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch eine moderne Unternehmensbesteuerung erhalten und verbessern. In einem Antrag (19/7898) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem der Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 auf höchstens 12,5 Prozent gesenkt wird. Die Gewerbesteuer soll abgeschafft werden und durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden.

Weiterhin sollen Abschreibungsmöglichkeiten für Güter, die der digitalen Transformation dienen, verbessert werden. Der Zinssatz für Nachzahlungszinsen soll „zeitnah und realitätsgerecht“ nach unten korrigiert werden. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Verkürzung von Aufbewahrungsfristen. Zugleich sollen Betriebsprüfungen zeitnah durchgeführt werden. Die FDP-Fraktion fordert außerdem, dass Umstrukturierungen von Unternehmen nicht durch die Grunderwerbsteuer behindert werden dürfen. Der Anwendungsbereich der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel im Grunderwerbsteuergesetz soll erweitert werden.

Die letzte Steuerreform liege mehr als 10 Jahre zurück, schreiben die Abgeordneten. Deutschland gehöre inzwischen zu den Ländern mit den höchsten Steuersätzen für Unternehmen. „Es muss daher unser Ziel sein, die Gesamtsteuerbelastung auf maximal 25 Prozent wie in Frankreich zu senken, um international wettbewerbsfähig zu bleiben“, fordern die Abgeordneten. In dem Antrag verweist die FDP-Fraktion darauf, dass andere Länder ihre Unternehmensbesteuerung reformiert und damit Standortvorteile erreicht hätten, die zu geänderten Investitionsentscheidungen und Abwanderungen aus Deutschland führen könnten. So seieen in den Vereinigten Staaten die Unternehmenssteuersätze gesenkt worden. Gleiches gelte für Großbritannien, Frankreich und viele weitere Länder.