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21.02.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 206/2019

AfD: Schiene nicht gegen Straße ausspielen

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion wendet sich gegen Versuche, „die Schiene gegen den Straßen- oder den Luftverkehr auszuspielen“. In einem Antrag (19/7941) sprechen sich die Abgeordneten gleichzeitig gegen eine Erhöhung der Energiesteuer und gegen eine CO2-Abgabe für Diesel aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht der AfD nicht heißen, „nur Straße und Luftverkehr einseitig finanziell zu belasten“. Ein Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern müsse aufrechterhalten und weiterentwickelt werden, so dass die Reisenden ihre Verkehrsmittelwahl als freie Bürger treffen können, heißt es in dem Antrag.

Verlangt wird des Weiteren, die Investitionen in das Schienennetz bedarfsgerecht und transparent zu gestalten. Im Sinne eines verantwortlichen Umgangs mit Steuermitteln müssten zunächst der Bedarf und die dafür erforderlichen Mittel konkretisiert werden, „statt pauschale Anhebungen der Mittel für Neubaumaßnahmen im Schienennetz zu fordern“. Das Schienennetz soll nach Auffassung der Parlamentarier gezielt dort ausgebaut werden, wo es die Nachfrage dringend erforderlich mache - insbesondere auf einigen Hauptstrecken und Gütermagistralen sowie in den Ballungsräumen.

Bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) soll der Vorlage zufolge eine grundlegende Strukturreform umgesetzt werden, mit dem Ziel, effizientere Strukturen zu schaffen und den Einfluss des Eigentümers Bund im Bereich der Verantwortung für die Infrastruktur zu stärken. Statt globaler Geschäfte müsse die DB AG den Bahnverkehr auf dem Heimatmarkt Deutschland wieder in den unternehmerischen Fokus nehmen, fordert die AfD-Fraktion. Ihrer Ansicht nach darf auch eine Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene nicht durch dirigistische Entscheidungen verfolgt werden. Vielmehr müsse dies auf der Grundlage verbesserter Angebote und verbesserter Verkehrsträger-Verknüpfungen im Rahmen des Wettbewerbs zwischen den Verkehrsträgern geschehen.

In der Begründung zu ihrem Antrag schreibt die AfD-Fraktion: „Unter dem Schlagwort einer Verkehrswende sollen Maßnahmen eingeleitet werden, die in ihrer Konsequenz daraus hinauslaufen, den motorisierten Individualverkehr und den Straßengüterverkehr weitgehend abzuschaffen.“ Dieses schade den Autofahrern und gefährde Hunderttausende von Arbeitsplätzen in Industrie und Verkehrsgewerbe in Deutschland. Selbst wenn es gelänge, die Beförderungszahlen der Eisenbahn bis 2030 zu verdoppeln, „was angesichts der infrastrukturellen Einschränkungen als utopisches Ziel gilt“, bleibe der motorisierte Individualverkehr mit über drei Vierteln der Hauptverkehrsträger, heißt es in der Vorlage.

Vergleichbar sehe es beim Güterlandverkehr aus: Der Anteil der Eisenbahn im Schienengüterverkehr habe nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Jahr 2017 bei 9,1 Prozent gelegen, der Anteil des Straßengüterverkehrs bei 83,7 Prozent. „Eine Verlagerung der Transportleistung von nur zehn Prozent des Straßengüterverkehrs auf die Schiene würde zu einer sofortigen Verdoppelung des Schienengüterverkehrsaufkommens führen“, schreibt die AfD-Fraktion. Dafür fehlten „jedwede Trassenkapazitäten im bereits überlasteten deutschen Schienennetz“.

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