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22.02.2019 Tourismus — Antrag — hib 207/2019

Liberale wollen Gastgewerbe fördern

Berlin: (hib/wid) Die Liberalen im Bundestag sorgen sich um die Zukunft der deutschen Reiseverkehrsbranche. Unter dem Titel „Nationale Tourismusstrategie mittelstandsfreundlich gestalten“ (19/7899) spricht sich die FDP-Fraktion in einem Antrag dafür aus, insbesondere kleine und mittlere Betriebe von bürokratischem Aufwand weiter zu entlasten. In einer Anfrage zur „Tourismusförderung in Deutschland“ (19/7593) erkundigt sie sich überdies nach Mitteln und Wegen des Bundes und der Europäischen Union, das Gast- und Beherbergungsgewerbe zu unterstützen.

Die Verfasser des Antrages heben die volkswirtschaftliche wie auch gesellschaftliche Bedeutung des Tourismussektors hervor. Dieser trage 105,3 Milliarden Euro zur deutschen Wertschöpfung bei und liege mit einem Beschäftigungsanteil von 6,8 Prozent im Branchenvergleich an dritter Stelle. Nicht zuletzt sei das Gastgewerbe, wo 30 Prozent der Arbeitskräfte aus dem Ausland stammten, die internationalste Branche in Deutschland. Es leiste damit einen erheblichen Beitrag zur Integration von Zuwanderern, aber auch von „Menschen mit atypischer Bildungshistorie“.

Prägend für die deutsche Tourismuswirtschaft seien kleine und mittlere Betriebe, die in besonderem Maße vom Fachkräftemangel wie auch von administrativen Anforderungen des Staates betroffen seien. Die Bewältigung bürokratischer Auflagen, darunter mehr als 20 Dokumentationspflichten, koste sie im Schnitt 13 Wochenstunden. Mittelständische Unternehmen hätten es zudem oftmals nicht leicht, an Fördermittel und Bankkredite zu gelangen. Für junge Menschen sei all dies keine Ermutigung, eine Zukunft im Gastgewerbe anzustreben und etwa den elterlichen Familienbetrieb zu übernehmen. So sei die Zahl der umsatzsteuerpflichtigen Schankwirtschaften seit zehn Jahren rückläufig: „Mit Sorge wird hier ein Verlust von Lebensqualität vorrangig in ländlichen Regionen wahrgenommen.“

Um Abhilfe zu schaffen, setzen die Antragsteller auf beherzten Bürokratieabbau und empfehlen etwa, für jede neu eingeführte Regelung zwei bestehende zu streichen. Überdies wollen sie Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz lockern und Vorschriften zur Arbeitszeit besser auf die Bedürfnisse des Gastgewerbes abstimmen.

Die Verfasser der Kleinen Anfrage zur Tourismusförderung beklagen eine „stark fragmentierte“ und „sehr komplexe“ Förderstruktur. Zuständig seien in erster Linie die Länder, die allein 24 verschiedene Anlaufstellen vorhielten. Aber auch die Europäische Union biete im Vierjahreszeitraum bis 2020 mehr als zehn Programme zur Tourismusförderung an. In der Bundesregierung seien mehrere Ressorts mit dem Thema befasst, in deren Haushalten sich die Mittel für direkte und indirekte Tourismusförderung 2019 auf knapp 1,5 Milliarden Euro summierten.

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