Standort von NO2-Messstationen
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort - 25.02.2019 (hib 211/2019)
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung sind keine Abweichungen von bestimmten in der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung genannten Standortkriterien für NO2-Messstationen durch Bestimmungen der Länder oder Kommunen bekannt. Dies geht aus einer Antwort (19/7780) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7413) hervor.