Bewertung europäischer Fahrgastrechte
Berlin: (hib/HAU) Die Europäische Union hat im Bereich des Luftverkehrs nach Aussage der Bundesregierung „im internationalen Vergleich das höchste Verbraucherschutzniveau“. Das geht aus der Antwort (19/7619) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6980) hervor. Was die Rechte von Bahnreisenden angeht, so wird aus Sicht der Regierung mit der entsprechenden EU-Verordnung „europaweit ein grundsätzlich befriedigendes Verbraucherschutzniveau erreicht“. Die Europäische Kommission habe Vorschläge zu einer Überarbeitung der Verordnung gemacht, mit denen die Fahrgastrechte erweitert würden. „Die Meinungsbildung hierzu ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort.
Hinsichtlich der bestehenden Regelungen für den Kraftomnibusverkehr ist die Bundesregierung der Auffassung, „dass die Regelungen für verspätete oder ausgefallene Beförderungen ausreichend sind“. Für diesen Verkehrsträger habe die EU-Kommission nach Konsultation verschiedener Fahrgast- und Branchenvertreter festgestellt, dass Änderungen bei den Fahrgastrechten derzeit nicht erforderlich seien.