Ratifikation des EU-Armenien-Abkommens
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung strebt die Ratifikation des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (CEPA) zwischen der Europäischen Union und Armenien an und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/7835). Das Abkommen gleiche in großen Teilen einem vorher verhandelten Assoziierungsabkommen, mit Ausnahme der Einrichtung einer Freihandelszone, die wegen des Beitritts der Republik Armenien zur Eurasischen Wirtschaftsunion nicht mehr möglich sei, schreibt die Bundesregierung. Dennoch solle eine stärkere Annäherung an das EU Normen- und Regulierungssystem erfolgen, um Handel und Investitionen zu begünstigen. „Außerdem greift das Abkommen neue, gemeinsame Themen auf, wie die Bekämpfung des Terrorismus, die Nicht-Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung und nukleare Sicherheit, internationale Kriminalität und Menschenhandel, Klimawandel sowie Verkehrsinfrastruktur.“
Das CEPA unterstreiche, „dass eine intensivierte Zusammenarbeit der EU auch mit den Ländern möglich ist, die wirtschaftlich und politisch eng mit der Russischen Föderation verbunden sind“. Ziele seien die politische Annäherung und die Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.