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27.02.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 222/2019

Überwachung von Dieselfahrverboten

Berlin: (hib/HAU) In dem beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführten Zentralen Fahrzeugregister befinden sich Daten der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7813) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7532), die sich nach den Möglichkeiten der Überwachung von Dieselfahrverboten bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen erkundigt hat. Im Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (19/6334) ist geplant, dass Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können.

Im Ausland zugelassene Fahrzeuge seien nicht im Zentralen Fahrzeugregister aufgeführt, räumt die Bundesregierung in der Antwort ein. Durch die Einführung der geplanten Kontrollmöglichkeit der im Zentralen Fahrzeugregister aufgeführten in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge könnten sich aber die zuständigen Behörden vor Ort „bei den manuellen Maßnahmen wirksamer auf die Überprüfung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen konzentrieren“. Die manuelle Kontrolle von Fahrzeugen ermögliche auch die Überprüfung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen und bedürfe nicht der Mitwirkung ausländischer Behörden, heißt es in der Antwort. „Eine Ungleichbehandlung wird somit nicht begründet“, schreibt die Regierung.

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