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27.02.2019 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 223/2019

Grüne wollen Bundespolizeibeauftragten

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf die Schaffung der Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages. Dadurch sollen Bürger sowie Menschenrechtsorganisationen ebenso wie die Beschäftigten aus den jeweiligen Behörden die Möglichkeit haben, bei einer externen und unabhängigen Stelle Missstände und Fehler anzusprechen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen, wie aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/7928) hervorgeht. Gleichzeitig werde „eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte geschaffen, die aus Sicht der Beschäftigten ebenso wie aus Sicht betroffener Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Fällen besonders geeignet erscheinen kann“. Aus Sicht der Bürger trete diese neue Möglichkeit ergänzend neben die Einleitung eines „nichttransparenten internen Ermittlungsverfahrens beziehungsweise eines meist langwierigen und erfolglosen Strafverfahrens“.

Eine solche externe Stelle stärke als demokratisches Element das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei und eine bürgerorientierte Ausrichtung der polizeilichen Arbeit, heißt es in der Vorlage weiter. Sie schütze die Beschäftigten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen, da sie Sachverhalte mit der notwendigen Sachkunde bewerten könne. Gleichzeitig werde eine bessere parlamentarische Kontrolle der Behörden ermöglicht. Die Stelle sei „kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein unterstützendes Element der Qualitätssicherung und Instrument moderner Mitarbeiterführung“.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Bundespolizeibeauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundeszollverwaltung und die Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig sein. Mindestens alle zwei Jahre soll er dem Bundestag einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit sowie über „zentrale Forderungen hieraus“ erstatten.

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