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28.02.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 224/2019

Inhaftierte nach Unruhen im Iran

Berlin: (hib/AHE) Nach den Unruhen im Iran zum Jahreswechsel 2017/2018 sind nach iranischen Angaben rund 5.000 Menschen inhaftiert worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/7879) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, sei der Großteil der Inhaftierten vergleichsweise zügig wieder freigelassen worden. Eine Gruppe von etwa 150 Personen, vor allem Studenten, seien erstinstanzlich verurteilt worden, auf Druck der Universitäten seien viele von ihnen jedoch ebenfalls wieder freigekommen. In anderen Fällen kam es zu Freilassungen nach Gerichtsentscheidungen in der zweiten Instanz. „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im September 2018 zwölf der Demonstranten zu Haftstrafen zwischen sechs und 15 Jahren verurteilt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Personen im Zusammenhang mit den Protesten zum Jahreswechsel 2017/2018 inhaftiert sind.“

Die Proteste sind aus Sicht der Bundesregierung angesichts hoher Arbeits- und Perspektivlosigkeit, Inflation und steigender Preise für Grundnahrungsmittel vor allem wirtschaftlich motiviert gewesen. „Sowohl der Währungsverfall wie auch die Inflation sind problematisch für die iranische Volkswirtschaft. Die Sanktionen, insbesondere ihre psychologische Wirkung, dürften nach Einschätzung der Bundesregierung den Währungsverfall beeinflussen.“

Über eine direkte Beteiligung der Oppositionsgruppe der Volksmudschahedin an den Protesten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. „Die Volksmudschahedin begleiten das Protestgeschehen in Iran vom Exil aus medial intensiv, verfügen aber in Iran nicht über etablierte Organisationsstrukturen.“

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