Kein rechtsterroristisches Netz im KSK
Berlin: (hib/AW) Dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) liegen nach Auskunft der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, dass im Umfeld des Kommando Spezialkräfte (KSK) rechtsterroristische Netzwerke existieren oder im Entstehen seien. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/7513) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6592) hervor. Die bislang abgeschlossenen Verdachtsfallbearbeitungen des MAD zu Angehörigen des KSK habe in keinem Fall dazu geführt, dass es sich bei den jeweiligen Soldaten um Rechtsextremisten handelt. Der MAD habe seit 2012 keinen „erkannten Extremisten“ im KSK festgestellt. Allerdings seien bei fünf KSK-Soldaten extremistische Einstellungen festgestellt worden, ohne dass dies für die Einstufung als Extremist ausgereicht hätte. Die Kriterien für eine Einstufung als Extremist leite sich aus Paragraf 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ab. Ein „Sieg Heil!“-Ruf stelle zwar einen Anhaltspunkt für eine solche Einstufung dar, müsse aber im Einzelfall ermittelt werden.