Externe Expertise im Familienministerium
Berlin: (hib/AW) Das Bundesfamilienministerium hat seit Beginn der 19. Legislaturperiode 43 Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben und andere Beratungsleistungen an externe Dienstleister vergeben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7519(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/7108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Die Kosten für die externe Expertise belaufen sich nach Angaben der Regierung auf rund 8,18 Millionen Euro.