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01.03.2019 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 230/2019

„eID-Karte“ für EU-Bürger

Berlin: (hib/STO) Bürger der Europäischen Union und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig eine sogenannten eID-Karte zum elektronischen Identitätsnachweis beantragen können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/8038) hervor, der in der nächsten Sitzungswoche des Parlaments erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

In der Vorlage verweist die Bundesregierung darauf, dass der deutsche Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel bereits mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet seien. Die so genannte eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion ermögliche dem Karteninhaber, seine Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen.

Die eID-Funktion sei indes nicht für jedermann zugänglich, fügt die Bundesregierung ferner aus. Der deutsche Personalausweis werde nur an Deutsche ausgegeben und einen elektronischen Aufenthaltstitel bekomme nur, wer als Ausländer dem Aufenthaltsgesetz unterfällt und ein Aufenthaltsrecht hat. Insbesondere Unionsbürger hätten somit keinen Zugang zur Online-Ausweisfunktion. Außerdem sei diese auch für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, in einem wesentlichen Punkt nicht zugänglich, denn nach gegenwärtiger Rechtslage werde eine Auslandsadresse nicht in den Personalausweis aufgenommen.

Um die eID-Funktion einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, soll daher laut Vorlage eine eID-Karte auf freiwilliger Basis eingeführt werden, die von Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums beantragt werden kann. Die eID-Karte sei „kein Ausweispapier im klassischen Sinne, sondern eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten (also insbesondere Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse) abgespeichert sind“. Damit erhielten die genannten Personenkreise die Möglichkeit, „mittels der eID-Funktion deutsche E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau abzuwickeln“.

Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Normalfall auch eine Auslandsadresse in den Personalausweis aufzunehmen ist. Gerade im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige hätten ein berechtigtes Interesse daran, deutsche Verwaltungsdienstleistungen über das Internet in Anspruch zu nehmen, um so Zeit und lange Reisen zu sparen. Durch die geplante Neuregelung würden sie in die Lage versetzt, ihre Adresse über die Online-Ausweisfunktion nachzuweisen.

Daneben enthält der Gesetzentwurf den Angaben zufolge eine Reihe weiterer Neuregelungen beispielsweise zur Anpassung des Pass- und Personalausweisgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Ermöglichung der Weitergabe von Passkopien bei der Beantragung von Visa.

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