Bekämpfung von Wahlmanipulationen
Berlin: (hib/STO) Über Maßnahmen zur Bekämpfung von Wahlmanipulationen bei der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament (EP) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8056) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7677). Danach hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Bundeswahlleiter und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Reduzierung der Risiken für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, die für die Organisation der EP-Wahl genutzt werden, im Jahr 2018 Maßnahmen zur Absicherung der Übermittlung der Ergebnisse in der Wahlnacht ausgearbeitet.
Die Maßnahmen betreffen den Angaben zufolge nur die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses in der Wahlnacht, nicht die Ermittlung des endgültigen Wahlergebnisses, das nach der Wahl anhand der schriftlichen Wahlniederschriften ermittelt wird. Die Stimmabgabe selbst erfolge in Deutschland auch bei den Europawahlen ausschließlich papierbasiert und sei daher „nicht von der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen abhängig und darum insofern nicht manipulationsanfällig“, heißt es in der Vorlage weiter.
Danach besteht zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der Europawahl 2019 zwischen dem Bundeswahlleiter, den Landeswahlleitern und dem BSI „ ein enges Kooperationsverhältnis“. Das BSI habe vor der Bundestagswahl 2017 Parteien und politischen Stiftungen zu Fragen der IT-Sicherheit beraten und wolle diese Beratung als dauerhaftes Angebot fortführen.
Ferner führt die Bundesregierung unter anderem aus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Abwehr von Versuchen politischer Einflussnahme - auch mittels Social Bots - bereits vor der Bundestagswahl 2017 Akteure in Politik und Medien sowie die Öffentlichkeit entsprechend sensibilisiert habe , um das Bewusstsein für solche Aktivitäten zu schärfen und die Gefahr negativer Auswirkungen zu minimieren. Diese Aufklärungsaktivitäten würden auch mit Blick auf die Europawahl 2019 fortgesetzt.