+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

05.03.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 236/2019

Maßnahmen gegen Telefonabzocke

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen oder aufgedrängten Verträgen schützen. So werde als Reaktion auf zahlreiche Verbraucherbeschwerden und im Ergebnis der Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2017 geprüft, ob durch die Einführung einer Textformbestätigung des telefonischen Vertragsabschlusses (Bestätigungslösung) ein verbesserter Schutz erreicht werden kann, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/8049) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7597). Die Fragesteller beziehen sich auf die laut Bundesnetzagentur gestiegene Zahl von Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung und die daraufhin vom Bundesjustizministerium angekündigten Rechtsverschärfungen.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen sei besonders die Energiebranche von unseriösen Geschäftspraktiken betroffen, heißt es weiter in der Antwort. Vor diesem Hintergrund seien im vergangenen Jahr bereits intensive Gespräche mit Vertretern der Energiebranche geführt worden. Für Sommer 2019 plane das Bundesjustizministerium einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, mit dem durch eine Bestätigungslösung dafür Sorge getragen werden solle, dass der Verbraucher vor einem ungewollten Anbieterwechsel geschützt wird. Darüber hinaus halte es die Bundesregierung für notwendig und setze sich dafür ein, Verbraucher zielgruppenspezifisch und in verständlicher Form über das Erfordernis einer Einwilligung für Telefonwerbung und die Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit durch die Bundesnetzagentur zu informieren.

Marginalspalte