Qualität der Innenraumlauft
Berlin: (hib/LBR) Die aktualisierten Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) werden durch das Umweltbundesamt im Bundesgesundheitsblatt voraussichtlich im Mai 2019 bekannt gemacht. Das geht es aus einer Antwort der Bundesregierung (19/8111) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7851) hervor. Darin hatte sich die Fraktion nach der Qualität der Luft in öffentlichen Räumen wie etwa in Kindergärten, Schulen oder Krankhäusern erkundigt. Die Messungen der kurzzeitig und langfristig zu erfassenden Richtwerte sollen auf Grundlage der VDI-Richtlinie 4300 erfolgen.
Erstmals wurden Richtwerte für Stickstoffdioxid im Jahr 1998 abgeleitet. Diese wurden im Dezember 2018 vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt aktualisiert. Als Vorsorgerichtwert empfahl der Ausschuss eine Konzentration von 80 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter und als Gefahrenrichtwert eine Konzentration von 250 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Richtwerte sind jedoch keine Grenzwerte und ziehen auch keine Überwachungspflicht nach sich.