+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

11.03.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 248/2019

Abladeoptimierung des Mittelrheins

Berlin: (hib/HAU) Über den Stand der Umsetzung der Abladeoptimierung des Mittelrheins informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8035) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7685). Nach Regierungsangaben wurden die Konsultationsphase am 29. Januar 2019 beendet und die Ergebnisse vorgestellt. „Die hieraus abgeleiteten Handlungsoptionen fließen in die bereits laufende vertiefte Voruntersuchung ein“, heißt es in der Antwort.

Das Projekt „Abladeoptimierung Mittelrhein“ umfasse Strombaumaßnahmen und Baggerungen zur Beseitigung lokaler Tiefenengpässe sowie Kompensationsmaßnahmen, schreibt die Regierung. Nach Beschleunigungsmöglichkeiten für das Projekt gefragt, antwortet die Bundesregierung: Maßgeblich für den Zeitplan sei die Erlangung des Baurechts. Für den Genehmigungsprozess werde aufgrund der frühzeitigen Information in der Region und der durchgeführten Konsultationsphase von einer Beschleunigung ausgegangen. „Ökologische und wasserwirtschaftliche Maßnahmen stehen besonders im Fokus, damit Schifffahrt und Umwelt vom Projekt profitieren und sollen nach Möglichkeit vorgezogen werden“, heißt es in der Antwort.

Zu Verzögerungen kann es nach Angaben der Bundesregierung möglicherweise insbesondere aufgrund des Genehmigungsverfahrens zur Erlangung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kommen. Der Umfang und die Art der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Einwendungen könnten trotz früher Beteiligung die Erteilung sowie die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses verzögern. Des Weiteren könnte insbesondere die notwendige Flächenverfügbarkeit für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein gewisses Projektrisiko beinhalten. „Die Anforderungen aufgrund des Welterbe-Status des Oberen Mittelrheintals sowie die Notwendigkeit der Hochwasserneutralität stellen darüber hinaus anspruchsvolle Randbedingungen dar“, schreibt die Bundesregierung.

Marginalspalte