Gestehen angeblicher Straftaten
Berlin: (hib/STO) „Vermeidung der Abschiebung durch Gestehen angeblicher Straftaten von Asylbewerbern“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/8113). Darin schreibt die Fraktion, mehrere Bundesländer gäben bekannt, „dass sich immer mehr Asylbewerber selbst beschuldigen, in ihren Heimatländern schwere Straftaten begangen zu haben, zum Beispiel des Mords, Terroranhängerschaft oder des Drogenhandels, um einer Abschiebung zu entgehen“. Selbst wenn der Straftatbestand nachgewiesen werden könne und es nach einem Verfahren zu einer Verurteilung komme, bleibe die Abschiebung aus, da in vielen Herkunftsländern Verurteilte mit schweren Strafen rechnen müssten. Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Asylbewerber sich bundesweit zwischen dem 1. Januar 2016 und 31. Dezember 2018 selbst schwerer Straftaten bezichtigten, „so dass sie aufgrund Paragraf 60 Absatz 2 und 3 Aufenthaltsgesetz nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können“.