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12.03.2019 Finanzen — Große Anfrage — hib 257/2019

AfD fragt nach Entwertung von Bargeld

Berlin: (hib/HLE) Eine „De-facto-Besteuerung und Entwertung von Bargeld“ ist das Thema einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion (19/8124). Die Abgeordneten beziehen sich dabei auf ein Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 5. Februar 2019. In dem Papier geht es um das Funktionieren negativer Zinssätze. Als eine Möglichkeit, negative Zinsen einzuführen, werde die Abschaffung des Bargelds genannt. Der Internationale Währungsfonds schlage auch vor, die lokale Währung in zwei Währungen aufzuspalten: in Bargeld und elektronisches Geld. Beim Abheben würde das elektronische Geld mit einem Umrechnungskurs in Bargeld transferiert. Dieser Umrechnungskurs solle den negativen Zinssatz reflektieren. Bei einem negativen Zinssatz von drei Prozent pro Jahr würde der Umrechnungskurs 0,97 Prozent betragen. „Für 100 Euro Bankguthaben erhielte der Kunde nur 97 Euro Bargeld. Das Bankguthaben würde durch den negativen Zins im Zeitraum von einem Jahr auf den gleichen Betrag abschmelzen“, schreiben die Abgeordneten in der Großen Anfrage und erklären, „mit diesem System wäre es Zentralbanken möglich, sehr niedrige negative Zinsen zu implementieren, ohne dass es zu Bargeldabhebungen in größerem Umfang käme“.

Die Bundesregierung soll angeben, ob ihr die Bestrebungen des Internationalen Währungsfonds bekannt sind und wie sie den Vorschlag des IWF einschätzt. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, ob sie internationale Initiativen zur Abschaffung des Bargeldes unterstützen wird. Die Abgeordneten wollen von der Regierung auch wissen, ob sie ihre Auffassung teilt, „dass mit dem beschriebenen System zur Rettung der Konjunktur die Sparer ausgebeutet werden sollen“.

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