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13.03.2019 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 260/2019

AfD will Manager stärker haften lassen

Berlin: (hib/HLE) Manager sollen bei schweren Pflichtverletzungen stärker persönlich haften. Dies sieht ein von der AfD-Fraktion vorgelegter „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes - Persönliche Vorstandshaftung mit Managergehältern bei pflichtwidrigem Fehlverhalten“ (19/8233) vor. Die Fraktion weist darauf hin, dass heute eine Minderheit von Aktionären, deren Anteile zusammen ein Prozent des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100.000 Euro erreichen, das Recht habe, in eigenem Namen Haftungsansprüche gegen einen Vorstand geltend zu machen. Diese Regelung habe jedoch keinen Anstieg von Haftungsklagen bewirkt, erklärt die Fraktion und stellt fest: „Sämtliche bisher praktizierten Minderheitsrechte von Aktionären zur Erzwingung der Organhaftung funktionierten nicht. Auch die derzeitige Regelung in Form des Klagezulassungsverfahrens führt nicht einmal dann zu einem Anstieg der Haftungsklagen, wenn die Schäden besonders groß sind und die Erfüllung der materiellen Haftungsvoraussetzungen naheliegend erscheint.“ Die AfD-Fraktion sieht den Grund vor allem darin, dass klagewillige Aktionäre für ihr Engagement nicht belohnt würden und im Fall der Abweisung einer Klage sogar auf den Kosten sitzen bleiben würden.

Daher strebt die AfD-Fraktion mit dem Gesetzentwurf an, dass Aktionäre, die sich am Klagezulassungsverfahren beteiligen, für ihr Engagement belohnt werden, indem sie im Erfolgsfall der Klage zu einem bestimmten Prozentpunkt an den Einnahmen beteiligt werden, die der Gesellschaft durch Zahlungen der beklagten Vorstände oder Aufsichtsratsmitglieder zufließen. Außerdem sollen Vorstandsmitglieder nicht nur bei „Unredlichkeit“ oder „groben“ Pflichtverletzung haften müssen, sondern in allen Fällen der pflichtwidrigen Schadensverursachung.

In der Problemschilderung weist die Fraktion darauf hin, dass es in der Bevölkerung Unmut und Unverständnis über Berichte gebe, wonach Manager großer Aktiengesellschaften auch bei augenfälliger schwere Pflichtverletzung für den angerichteten Schaden nicht zur Verantwortung gezogen würden. „Für normale Angestellte, die schon bei kleinsten Pflichtwidrigkeiten mit der fristlosen Kündigung rechnen müssen, ist diese fehlende effektive Sanktion auf der Managementebene schlicht nicht vermittelbar. Es unterhöhlt auf Dauer die Akzeptanz unserer Rechtsordnung, wenn Arbeitnehmer wegen kleinster Pflichtwidrigkeiten Sanktionen bis zur Kündigung erwarten müssen, Pflichtverletzungen durch das Management mit weit gravierenderen Folgen hingegen nicht mit gleicher Konsequenz geahndet werden“, stellt die Fraktion fest.

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