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13.03.2019 Finanzen — Antrag — hib 260/2019

Linke will sozial gerechte Grundsteuer

Berlin: (hib/HLE) Eine sozial gerechte Grundsteuerreform für billigere Mieten und starke Kommunen fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/7980). Die Grundsteuer soll als bundeseinheitlich geregelte Einnahmequelle der Kommunen mit eigenem Hebesatzrecht erhalten bleiben. Bemessungsgrundlage von Grundstücken und Gebäuden im Rahmen der Grundsteuer B soll der Verkehrswert sein. Zu den weiteren Forderungen der Fraktion gehört, dass die Umlagefähigkeit der Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenverordnung aufgehoben und die Grundsteuer ausschließlich von den Eigentümern entrichtet werden soll. Nicht profitorientierte, gemeinwohlorientierte sowie genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sollen von der Grundsteuer befreit werden. Die Kommunen sollen für unbebaute, baureife Grundstücke ein eigenständiges Hebesatzrecht, die sogenannte Grundsteuer C, erhalten.

In der Begründung des Antrag heißt es, die Grundsteuer sei neben der Gewerbesteuer die einzige bundeseinheitlich geregelte, originäre Kommunalsteuer, bei der Städte und Gemeinden über ein eigenständiges Hebesatzrecht verfügen würden. Die Grundsteuer bringe rund 14 Milliarden Euro im Jahr ein, weshalb sie als eine der Hauptfinanzierungsquellen der Kommunen in Deutschland nicht versiegen dürfe, fordert die Fraktion.

Ausdrücklich plädieren die Abgeordneten für den Verkehrswert als Bemessungsgrundlage. Der Verkehrswert stelle eine realistische und die sozial gerechteste Bemessungsgrundlage da, weil er den Wert und die Nutzung des Steuergegenstands umfassend widerspiegele. „Entgegen anderslautender Befürchtungen lässt sich der Verkehrswert mit vertretbarem Aufwand, zum Beispiel dank automationsgestützter jährlicher Fortschreibung, in pauschalierter Form über die bereits von den sogenannten Gutachterausschüssen bereitgestellten Bodenrichtwerte und die Kaufpreissammlungen ermitteln“, schreiben die Abgeordneten. In Kommunen mit dünner Personaldecke sollen moderate Personalaufstockungen die effiziente Abwicklung der Verkehrswertermittlung und somit eine sozial gerechte Grundbesteuerung sichern. Die neue Grundsteuer C soll es den Kommunen ermöglichen, den Fällen von spekulativer Zurückhaltung von Bauland entgegenzuwirken. Außerdem tritt die Fraktion für eine bundesweite Regelung der bisher differenzierten Grundsteuermesszahlen nein, um keinen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern zu entfachen.

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