Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht begrenzte Möglichkeiten für ein europaweit gültiges System für Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen. Die dafür maßgeblichen Regelungsgebiete lägen nach wie vor weitgehend in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/7648) auf eine Kleine Anfrage (19/7071) der FDP-Fraktion. Darin äußert sie sich auch zu Details der in Deutschland geltenden Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen etwa bezüglich des Steuerrechts. Die Abgeordneten der FDP-Fraktion hatten ihre Anfrage mit einem Appell europäischer Startups für bessere Bedingungen für Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen begründet.