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13.03.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 265/2019

Tierschutz-Kfz-Anhänger nicht steuerfrei

Berlin: (hib/HLE) Kraftfahrzeuganhänger von gemeinnützigen Vereinen zum Transport von Tieren oder Gegenständen für die Erfüllung von Belangen des Naturschutzes werden nicht von der Kfz-Steuer befreit. Die FDP-Fraktion scheiterte am Mittwoch im Finanzausschuss mit einem entsprechenden Antrag (19/7901). Unterstützung erhielt die FDP-Fraktion nur von der AfD-Fraktion, während CDU/CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ablehnten. Die Linksfraktion enthielt sich.

Die FDP-Fraktion hatte ihren Antrag mit dem Hinweis begründet, wegen förderungswürdiger Tätigkeiten räume der Start den gemeinnützigen Vereinen eine steuerliche Sonderstellung ein, indem er zum einen auf seinem Besteuerungsanspruch weitgehend verzichte und zum anderen den Vereinen ermögliche, steuerlich abzugsfähige Spenden einzunehmen. Allerdings gebe es für steuerbegünstigte Vereine keine grundsätzliche Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Andererseits bestünden Steuerbefreiungen für Spezialanhänger für Sportgeräte und für Anhänger für Tiere für Sportzwecke. Da dies keine gegenüber dem Tier- und Naturschutz vorrangigen Interessen seien, sollte hier eine Regelung für den Tier und Naturschutz mit aufgenommen werden, forderte die FDP-Fraktion.

„Gemeinnützige Vereine wie Vereine für den Tier- oder Naturschutz leisten einen großen Beitrag in unserem Gemeinwesen. Sie erfüllen Aufgaben, die sonst von Bund, Ländern und Gemeinden im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen werden müssten“, begründete die FDP-Fraktion ihren Vorstoß.

Die Ausschussmehrheit folgte diesen Argumenten nicht. Die CDU/CSU-Fraktion betonte zwar die Wichtigkeit des Ehrenamtes und ihre Bereitschaft, ehrenamtliche Tätigkeiten zu unterstützen. Den von der FDP-Fraktion empfohlenen Weg hielt sie jedoch auch wegen des hohen administrativen Aufwands für falsch. Die SPD-Fraktion wunderte sich, dass die FDP-Fraktion regelmäßig Steuervereinfachungen fordere und jetzt selbst einen weiteren Ausnahmetatbestand einführen wolle. Im Übrigen würde von einer Steuerbefreiung eventuell auch die Tierschutzorganisation PETA profitieren, der die FDP-Fraktion die Gemeinnützigkeit absprechen wolle.

Von der FDP-Fraktion wurde dies zurückgewiesen. Die Steuerbefreiung für Kfz-Anhänger habe nichts mit der Frage zu tun, ob einem Verein wegen Befürwortung von Straftaten die Gemeinnützigkeit entzogen werden solle. Die AfD-Fraktion erklärte, es sei nicht einzusehen, warum Anhänger für Turnierpferde von der Steuer befreit sein, Kfz-Anhänger von Tierschutzorganisationen nicht. Wegen einiger Millionen Euro Steuereinnahmen baue die Koalition hohe Hürden auf. Die Fraktion Die Linke fand die Absicht, den Tier- und Naturschutz zu unterstützen, grundsätzlich gut, wandte sich aber gegen zu viele Ausnahmetatbestände im Steuerrecht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der FDP-Fraktion vor, einen „Schaufensterantrag“ zu stellen. Die Steuerbelastung von Kfz-Anhängern sei mit 7,46 Euro pro 200 Kilogramm Gewicht nicht hoch. Der Antrag sei „nicht hilfreich“, so die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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