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13.03.2019 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 267/2019

Schutz vor Inkassoforderungen

Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern vor unverhältnismäßigen Inkassoforderungen vorgelegt (19/8276). Zur Begründung heißt es, das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken vom Oktober 2013 habe nicht zu der angestrebten Senkung der Inkassokosten geführt. Der Entwurf verfolge daher das Ziel, Verbraucher, die Schuldner einer fälligen Forderung gegenüber einem Unternehmen geworden sind, von den negativen Folgen der Beauftragung eines Inkassodienstleisters durch Unternehmensgläubiger zu befreien.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmer gegenüber Verbrauchern im Rahmen von vertraglichen oder vertragsähnlichen Schuldverhältnissen keinen Anspruch auf Ersatz eines nicht bezifferten Schadens haben, der aus der Beauftragung und dem Tätigwerden eines Inkassodienstleisters resultiert. Es solle verhindert werden, dass es zum Nachteil des Schuldners als Verbraucher gereicht, wenn ein unternehmerischer Gläubiger seine ihm ureigene Verantwortung, die Realisierung einer Forderung wahrzunehmen, delegiert und dadurch Kosten auslöst, die unangemessen sind. Der Entwurf soll bereits am Donnerstag (14.03.2019) in erster Lesung zusammen mit einem Antrag der Grünen zur Eindämmung von unseriösem und überteuertem Inkasso (19/6009) beraten werden.

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