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13.03.2019 Inneres und Heimat — Antrag — hib 269/2019

Koalition will inklusives Wahlrecht

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Antrag „für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts“ (19/8261) vorgelegt. Darin verweisen die beiden Fraktionen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 21. Januar 2019 (Az. 2 BvC 62/14) Änderungen am Bundes- und am Europawahlgesetz notwendig geworden sind. Die dort verankerten Wahlrechtsausschlüsse müssten aufgehoben werden.

Zugleich verweisen CDU/CSU und SPD darauf, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich den Vorgaben des Koalitionsvertrages entspreche. Dort heiße es, dass man „den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden“ werde. Ziel sei ein „inklusives Wahlrecht für alle“.

Dem Antrag zufolge soll der Bundestag zeitnah eine Änderung des Wahlrechts verabschieden und dabei die in Paragraf 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes und in Paragraf 6a Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 des Europawahlgesetzes bestehenden Wahlrechtsausschlüsse aufheben. Weitere Eckpunkte der angestrebten Regelung betreffen die Themen Wahlrechtsassistenz und Wahlfälschung.

So soll laut Vorlage in den beiden Wahlgesetzen die Assistenzmöglichkeit verankert werden. „Nach Paragraf 14 Absatz 5 Bundeswahlgesetz und Paragraf 6 Absatz 4a Satz 3 Europawahlgesetz ist eine Hilfeleistung unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht“, heißt es in dem Antrag weiter. Danach soll ferner im Strafgesetzbuch festgeschrieben werden, „dass auch derjenige unbefugt wählt, der im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt“.

Wie aus der Vorlage zudem hervorgeht, sollen die Änderungen zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Eine Umsetzung im Hinblick auf die Europawahl am 26. Mai 2019 sei aus praktischen Gründen nicht mehr möglich.

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