Fingerabdrücke in Personalausweisen
Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion wendet sich gegen eine Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen. In einem Antrag (19/8280), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist sie darauf, dass in den aktuellen Verhandlungen zu einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Diskussion stehe, die Mitgliedsstaaten dazu zu verpflichten, Personalausweise mit einem Speichermedium zu versehen, auf welchem mindestens „zwei Fingerabdrücke in interoperablen Formaten“ zu speichern sind. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, in den entsprechenden Abstimmungen gegen eine Einführung der Speicherpflicht von Fingerabdrücken auf Personalausweisen zu stimmen.
Die Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen sei jedoch nicht erforderlich, argumentiert die Fraktion. Eine zunehmende Verwendung echter Ausweispapiere durch ähnlich aussehende Personen könne nicht beobachtet werden. Eine Ähnlichkeit, bei der das bereits auf dem Ausweis abgebildete biometrische Foto als Sicherheitseinrichtung nicht mehr ausreicht, um eine eindeutige Identifizierung des Benutzers zu ermöglichen, erscheine zudem nur in Ausnahmefällen möglich. Diese Ausnahmefälle rechtfertigten es nicht, sensible Daten von 370 Millionen EU-Bürgern aufzuzeichnen.