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18.03.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 284/2019

Informationen über Elektromobilitätsgesetz

Berlin: (hib/HAU) Um den Informationsfluss an die Kommunen zu sichern, hatte die Bundesregierung nach eigenen Angaben die kommunalen Verbände sowohl in die Erarbeitung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) als auch bei der Erarbeitung des Evaluierungsberichts eingebunden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/8195) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7889) hervor. Die kommunalen Verbände seien zudem nach Verabschiedung des EmoG gezielt auf die Möglichkeiten des EmoG hingewiesen und gebeten worden, die Kommunen darüber zu informieren, heißt es in der Antwort weiter.

Auf die Frage der Grünen, wie es sich die Bundesregierung erklärt, das laut dem Evaluierungsbericht 43 Prozent der für den Bericht befragten Kommunen nicht wüssten, ob das EmoG vor Ort bereits umgesetzt wurde, heißt es in der Antwort: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.“ Zugleich kündigt die Regierung an, einen Leitfaden zu erstellen und diesen den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der sechsten Fachkonferenz „Elektromobilität vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 26. und 27. März 2019 in Stuttgart werde dem EmoG zudem ein eigener Veranstaltungsblock gewidmet. Zusätzlich könnten sich Kommunen auf den Internetseiten des „Startersets Elektromobilität“ auch über das EmoG informieren. „Das Informationsangebot zum EmoG wird aktuell ausgebaut“, schreibt die Bundesregierung.

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