Mehrfach-Erstattung von Kapitalsteuer
Berlin: (hib/HLE) Die mutmaßliche mehrfache Erstattung von Kapitalertragsteuer mittels „Phantom-Aktien“ macht die FDP-Fraktion erneut zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/8251). Dabei geht es um eine Regelungslücke. Finanzunternehmen hätten „American Depositary Receipts“ (ADR) ausgegeben, ohne dass sie für diese sogenannten Hinterlegungsscheine die entsprechenden Wertpapiere auch hinterlegt hätten. Die Erwerber dieser sogenannten Vorab-ADR hätten sodann bei den deutschen Steuerbehörden erfolgreich Steuererstattungen beantragt, obgleich zuvor keine Dividende gezahlt worden sei, heißt es unter Bezug auf Presseberichte in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage. Die FDP-Fraktion will wissen, von welcher Finanzbehörde des Bundesministerium der Finanzen am 6. November 2018 auf die mögliche Relevanz unberechtigter Kapitalertragsteuererstattung im Zusammenhang mit ADR auch für den Zeitraum nach 2011 hingewiesen wurde. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob aus den der BaFin am 8. November 2016 übermittelten Informationen hervorging, dass ADR zum Zwecke unberechtigter Steuererstattungen zu Lasten der Bundesrepublik eingesetzt worden sein könnten.